Am 01.01.2024 ist die angepasste kantonale Hundegesetzgebung (HHG) in Kraft getreten.

Diese verpflichtet Personen, welche zum ersten Mal einen Hund halten möchten, oder Personen, welche seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, vor Beginn der Hundehaltung einen Theoriekurs zu besuchen.

 

Personen, die während der letzten 10 Jahre bereits einen Hund gehalten haben, sind von diesem Theoriekurs-Obligatorium nicht betroffen. Diese Personen haben nur die Verpflichtung, mit ihrem neuen Hund den praktischen Test zur Beurteilung der Führbarkeit zu absolvieren.

Neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter | Staat Freiburg